Platzregeln aktuell

Sonderplatzregeln aktuelle Baumaßnahmen

Sonderplatzregeln Frühjahr 2025:

In Bezug auf die aktuell durchgeführten Baumaßnahmen an den Bahnen 4, 8 & 9 gelten ab dem 1. April 2025 bis auf weiteres die folgenden Sonderplatzregeln:

Spielverbotszonen:

Folgende mit blauer Farbe und Pfosten gekennzeichneten Bereiche gelten bis auf weiteres als Spielverbotszonen:

-       Die beiden neu aufgebauten Bunkerwände an Bahn 4

-       Der angefüllte und neu eingesäte Bunker hinter Grün 8

-       Der abgesperrte Herrenabschlag an Bahn 9

Diese Spielverbotszonen sind wie ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Die Bereiche an Bahn 4 dürfen nicht betreten werden!

An Bahn 4 und 8 sind Dropzonen eingerichtet.

Erleichterung von „Aufgestapelten“ Grassoden (neue Bunkerkanten) an Bahn 4

-       Liegt der Ball eines Spielers innerhalb einer Schlägerlänge von den neuen Bunkerkanten im Bunker, darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der eine Schlägerlänge von der Kante entfernt liegt. Der Ball muss im Hindernis gelegt werden.

"Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel"

-       Zählspiel:     Grundstrafe (2 Strafschläge)

-       Lochspiel:     Lochverlust



 

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